Oberösterreich

Schafe und Rinder unter besonders qualvollen Zuständen geschächtet

Schafe und Rinder unter besonders qualvollen Zuständen geschächtet März 26, 2025

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!

Allgemeines

Bezirk Braunau

Der Koordinierte Kriminaldienst (KKD) des Bezirkspolizeikommandos Braunau führte seit mehreren Wochen Ermittlungen gegen eine im Bezirk Braunau etablierte Metzgerei mit Zweigstelle in Salzburg aufgrund des Verdachtes der Tierquälerei und weiterer verwaltungsrechtlicher Tatbestände. Ausgangspunkt der Ermittlungen waren mehrere, auch bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau eingebrachten Hinweise und auch Videosequenzen, welche sowohl illegale bzw. nicht fachgerechte Schächtungen und qualvolle Schlachtungen dokumentieren. Den Beweismitteln zufolge besteht der Verdacht, dass durch Firmenverantwortliche bzw. auch illegalen Arbeitern vorsätzlich und ohne behördliche Bewilligung bzw. der Anwesenheit eines Tierarztes sowohl Schafe als auch Rinder unter besonders qualvollen Zuständen geschächtet wurden, um diese an diversen Verkaufsörtlichkeiten in Verkehr zu setzen. Dafür wurden Schlachtmechanismen bzw. behördliche Vorschreibungen bewusst umgangen, um so eine Nachvollziehbarkeit der betäubungslosen Tötungen zu verschleiern.

In Zusammenarbeit mit dem LKA Oberösterreich, dem LKA Salzburg, dem veterinärmedizinischen Dienst der Bezirkshauptmannschaft Braunau, der Zollfahndung, sowie der Finanzpolizei wurde am 25. März 2025 von Beamten des KKD Braunau eine gerichtlich bewilligte Durchsuchung am Firmenstandort vollzogen und dabei mehrere Datenträger beschlagnahmt. Zeitgleich erfolgten Kontrollen an weiteren Standorten. Bei der polizeilichen Intervention konnten die gesicherten Videoaufnahmen objektiviert und somit auch die genaue Tatörtlichkeit der Tierquälereien ermittelt, weitere Beweismittel gesichert und Beschuldigte ausgeforscht werden. Nach weiteren Ermittlungsschritten, insbesondere der Auswertung der gesicherten Beweismittel, werden die Beschuldigten, die indes auf Anraten ihres Verteidigers die Aussage verweigerten, unter anderem wegen § 222 StGB (Tierquälerei) angezeigt. Seitens der Bezirkshauptmannschaft Braunau wurden Sofortmaßnahmen eingeleitet.

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