Burgenland

Landesweites Planquadrat Alkohol-, Drogen- und Geschwindigkeit

Landesweites Planquadrat Alkohol-, Drogen- und Geschwindigkeit Mai 23, 2021

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!

Verkehr
Presseaussendung der Polizei Burgenland

Am Samstag 22.05.2021, in der Zeit von 16:00 Uhr bis 02:00 Uhr, wurde ein landesweites Planquadrat durchgeführt, woran insgesamt 76 Polizistinnen und Polizisten der LVA und der Bezirkspolizeikommanden teilnahmen. Das Planquadrat wurde mit Hauptaugenmerk auf die Nichteinhaltung der Alkohol- und Drogenbestimmungen, Geschwindigkeitsübertretungen, des Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung, sowie auf Delikte, die hauptverantwortlich für Verkehrsunfälle sind, durchgeführt.
Es wurde sowohl auf dem hochrangigen als auch auf dem unterrangigen Straßennetz kontrolliert.
Es wurden insgesamt 830 Fahrzeuglenker/Innen kontrolliert und 558 Alkomat- bzw. Alkovortests durchgeführt, wobei insgesamt 9 Lenker/Innen die Fahrzeuge in einem alkoholbeeinträchtigten Zustand lenkten.
5 Lenker hatten mehr als 0,5 Promille (§ 14/8 FSG) – (4x männl. und 1x weibl.)
4 Lenker hatten mehr als 0,8 Promille (§ 5/1 StVO)
Der höchste gemessene Alkoholwert von 1,48 Promille wurde bei einem 54-jährigen Autolenker im Bezirk Neusiedl am See festgestellt.
Weiteres wurden im Zuge der Schwerpunktation 225 sonstige verkehrspolizeiliche Anzeigen erstattet und 203 Organstrafverfügungen ausgestellt. 257 Anzeigen wurden wegen Geschwindigkeitsübertretungen mittels RADAR-Messung angezeigt.
Bezirk Oberpullendorf
Auf der L 332 bei Mannersdorf an der Rabnitz wurde ein 19jähriger männlicher Probeführerscheinbesitzer einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen. Im Zuge der Überprüfung wurde festgestellt, dass dem Probeführerscheinbesitzer der Führerschein von der zuständigen Behörde bereits entzogen wurde. Da der Verdacht bestand, dass der Lenker das Fahrzeug vermutlich in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt hatte, wurde er zum Zweck der Feststellung des Grades der Beeinträchtigung durch Suchtgift aufgefordert, sich einem Arzt vorführen zu lassen. Diese Aufforderung wurde von ihm verweigert. Die erforderlichen Anzeigen werden erstattet.

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