Salzburg

Alkohol und Suchtgift im Straßenverkehr

Alkohol und Suchtgift im Straßenverkehr April 21, 2025

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!

Allgemeines

Presseaussendung der Polizei Salzburg

In den Nachtstunden des 20. April wurden Beamte im Bezirk Zell am See auf ein geparktes Fahrzeug mit laufendem Motor aufmerksam, worauf hin diese den PKW-Lenker – einen 24-jährigen Pinzgauer – einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen. Aufgrund seines augenscheinlich auffälligen Verhaltens wurde der junge Mann zu einem Drogen-Schnelltest aufgefordert. Nachdem der Pinzgauer die Mitwirkung daran allerdings verweigerte und ihn die Beamten in weiterer Folge über die Vorführung zum Arzt zum Zwecke der Feststellung der Fahrtauglichkeit in Kenntnis setzten, verweigerte der 24-Jährige auch diese Maßnahme.

Der Führerschein wurde daher an Ort und Stelle abgenommen und dem Lenker die Weiterfahrt untersagt.

In der Nacht auf Montag wurde eine Streife der Autobahnpolizei darüber in Kenntnis gesetzt, dass auf der A10 Tauernautobahn im Gemeindegebiet von Hallein zwei Fußgänger auf der Fahrbahn unterwegs seien. Bei Eintreffen der Polizeistreife befanden sich die beiden Personen bereits wieder bei ihrem Fahrzeug, nachdem sie sich – vermutlich infolge einer Panne – unmittelbar zuvor zu Fuß aufgemacht hatten, um Hilfe zu holen.

Im Zuge der Amtshandlung konnten die Polizeibeamten eine 48-jährige Rumänin auf dem Fahrersitz des Wagens wahrnehmen, die sie in weiterer Folge zum Alkovortest aufforderten. Nachdem dieser positiv ausfiel, musste sich die Lenkerin einem geeichten Alkomattest unterziehen, der ein relevantes Messergebnis in Höhe von 1,14 Promille erbrachte.

Der Rumänin wurde an Ort und Stelle die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein sowie die Fahrzeugschlüssel vorläufig abgenommen. Da im Zuge der Amtshandlung jedoch der Verdacht bestand, es könne sich bei dem in Großbritannien ausgestellten Führerschein möglicherweise um ein gefälschtes Dokument handeln, wird der Vorfall der Staatsanwaltschaft Salzburg zur weiteren Prüfung vorgelegt.

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