Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Vorarlberg
Seit Inkrafttreten der Waffenverbotszone um den Dornbirner Bahnhof vor einem Monat hat sowohl die Bundes- wie auch die Stadtpolizei Dornbirn ihre Kontrolltätigkeiten in diesem Bereich nochmals verstärkt. Durch die Einbindung von Polizeieinheiten aus ganz Vorarlberg, wie beispielsweise der Bereitschaftseinheit und der Polizeidiensthundeeinheit, sowie einem Sicherheitsdienst wird das Bahnhofsareal mittlerweile tagsüber nahezu durchgehend polizeilich überwacht.
Für die Landespolizeidirektion Vorarlberg fügt sich die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Dornbirn in ihr Gesamtkonzept zur verstärkten Überwachung des öffentlichen Raums ein. Die Initiative „VOKUS“, bei der Kräfte gebündelt und der Kontrolldruck an bestimmten Orten erhöht wird, bildet dafür die Grundlage. Durch die Waffenverbotszone steht der Exekutive nun ein zusätzliches Instrument für Personen- und Fahrzeugkontrollen zur Verfügung.
So können nicht nur Waffen, sondern auch vermeintlich gefährliche Gegenstände von bestimmten Personen sichergestellt werden. Die Kontrollmöglichkeit umfasst auch die Durchsuchung der Kleidung sowie mitgeführter Behältnisse wie Taschen oder Rucksäcke bei Vorliegen eines konkreten Verdachts.
Bilanz der Polizei
Die Umsetzung der Verordnung verlief für die Einsatzkräfte bislang unkompliziert. Rechtliche Fragestellungen traten keine auf. Seit Inkrafttreten der Verordnung wurden der Polizei im Bahnhofsareal keine nennenswerten Straftaten bekannt. Insgesamt wurden zwei Messer und ein gefährlicher Gegenstand gemäß der Verordnung der BH Dornbirn im ersten Monat sichergestellt. Die Personen, die die Zone unerlaubt mit diesen Messern und dem gefährlichen Gegenstand betreten hatten, wurden bei der BH Dornbirn zur Anzeige gebracht.
Verwaltungsübertretung gemäß § 84 Abs. 4a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
? Verwaltungsübertretung bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.600 Euro,
? bei Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen.