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Presseaussendung der Polizei Kärnten
Ein 21-jähriger Mann steht im Verdacht und ist geständig, im Zeitraum von 9. Dezember 2025 bis 22. Dezember 2025 mehrmals in einen Selbstbedienungsladen in Feldkirchen eingebrochen zu haben. Dabei brach er jeweils die dortige Kasse auf und stahl Bargeld. Dem Betreiber entstand ein Schaden von mehreren hundert Euro.
Der 21-Jährige ist weiters verdächtigt, am 22. Dezember 2025 gegen 21:45 Uhr einen zuvor widerrechtlich erlangten Fahrzeugschlüssel verwendet und einen vor einem Lokal abgestellten Pkw ohne gültige Lenkberechtigung unbefugt in Betrieb genommen zu haben. Während der Fahrt entfernte er die Kennzeichentafeln des Fahrzeugs und versteckte diese auf einem Parkplatz im Stadtgebiet von Feldkirchen. Nach Beendigung der Fahrt warf er den Fahrzeugschlüssel in eine Wiese. Im Zuge einer Nachsuche konnten die versteckten Kennzeichentafeln sowie der Fahrzeugschlüssel mit Unterstützung eines Diensthundeführers und eines Diensthundes wieder aufgefunden werden. Der unbefugt in Betrieb genommene Pkw wurde samt Kennzeichen und Fahrzeugschlüssel dem rechtmäßigen Besitzer ausgefolgt.
Darüber hinaus ist der 21-Jährige verdächtigt und ebenfalls geständig, am 22. Dezember 2025 gegen 22:15 Uhr die Opferstockkasse einer Kirche in Feldkirchen aufgebrochen und daraus Bargeld gestohlen zu haben. Dabei wurde er vom Pfarrer auf frischer Tat betreten. Trotz des Versuchs des Pfarrers, den Mann durch Festhalten an der Flucht zu hindern, riss sich dieser los und flüchtete zu Fuß. Der zuvor unbefugt verwendete Pkw konnte unbeschädigt am Tatort sichergestellt werden. Der Pfarrgemeinde entstand ein geringer Schaden.
Im Zuge einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte der 21-Jährige am 22. Dezember 2025 gegen 22:40 Uhr im Stadtgebiet von Feldkirchen von einer Polizeistreife angehalten und kontrolliert werden. Zunächst bestritt er einen Zusammenhang mit den Taten. Bei der durchgeführten Personskontrolle wurde jedoch ein Teil des bei dem Kircheneinbruch aufgebrochenen Bogenschlosses vorgefunden.
Der Mann wurde festgenommen und auf die Polizeiinspektion verbracht. Nach Abschluss der niederschriftlichen Vernehmungen ordnete die Staatsanwaltschaft die Anzeige des Beschuldigten auf freiem Fuß an.