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Beim Osterfeuer auf Nummer sicher gehen

Beim Osterfeuer auf Nummer sicher gehen April 2, 2019

Ostern fällt im Jahr 2019 auf den 21. April. In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden zu diesem Anlass in Österreich wieder zahlreiche Osterfeuer entzündet. Da sich schon jetzt viele Gemeinden auf dieses Brauchtumsfeuer vorbereiten, möchten wir verschiedene Vorschriften erläutern und Tipps zur Sicherheit geben.

Das österreichische Bundesluftreinhaltegesetz verbietet zum dauerhaften Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen das Verbrennen von Materialien ausserhalb dafür bestimmter Anlagen. Ausgenommen sind unter anderem Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Dazu zählt auch das Osterfeuer. Der Umgang mit Brauchtumsfeuern ist durch landesrechtliche Vorschriften jedoch strikt geregelt.

Amtliche Regelungen zu Brauchtumsfeuern

Besonders in der Alpenregion sind Osterfeuer traditionellerweise stark verbreitet. Deswegen gehen wir beispielhaft auf die in Kärnten und Steiermark gültigen Vorschriften ein. Die Bestimmungen unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde, welche Weisungen in Ihrem konkreten Fall zu beachten sind.

Die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahme-Verordnung genehmigt Osterfeuer in der Nacht von Karsamstag auf Ostermontag, sofern sie mindestens vier Tage vorher bei der Gemeinde angemeldet wurden. Des Weiteren ist eine für die Veranstaltung verantwortliche Person zu benennen. Das Feuer darf ausschliesslich mit biogenen Materialien betrieben werden. Dabei handelt es sich um unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft, wie Holz, Stroh, Laub und ähnliches.

Zusätzlich ist nach der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung für den Fall der Verbrennung im bebauten Gebiet eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Bürgermeisters notwendig. Bei Verhältnissen, die ein Ausbreiten des Brandes oder die Entwicklung eines Flugbrandes begünstigen, sind ausserhalb bebauter Gebiete Feuer generell verboten.

Die Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark untersagt Brauchtumsfeuer im Stadtgebiet Graz ohne Ausnahme. In speziell benannten Gemeinden im Grazer und Leibnitzer Feld ist je Stadtteil nur eine vorgegebene Anzahl an Feuern erlaubt. In diesen Orten sind die Osterfeuer von der Gemeinde durchzuführen und bei der Bezirkshauptmannschaft anzumelden.

Osterfeuer dürfen ausschliesslich am Karsamstag stattfinden und nur mit trockenem Holz ohne Rauch- und Geruchsentwicklung befeuert werden. In allen übrigen Gemeinden der Steiermark dürfen Osterfeuer unter Einhaltung der BrauchtumsfeuerVO auch von privaten Personen betrieben werden.

Sicherheitsvorkehrungen bei Osterfeuern

Das Entzünden von Osterfeuern entspringt einer langen Tradition und ist fester Bestandteil des österreichischen Osterfestes. Weder Mensch noch Umwelt sollten jedoch unter diesem Brauch leiden. Treffen Sie also zur Sicherheit aller Beteiligten einige Vorkehrungen.

Brandschutz vor, während und nach der Veranstaltung

Beginnen Sie mit dem Brandschutz vor dem Entzünden des Feuers, indem Sie einen geeigneten Ort wählen. Der Feuerplatz sollte einen Mindestabstand von 25 Metern zu benachbarten Gebäuden haben. Achten Sie darauf, dass der Feuerplatz nicht in der Nähe leicht entzündlicher Stoffe liegt.

Planen Sie bei grossen Veranstaltungen Fluchtwege und Sammelstellen. Kennzeichnen Sie diese deutlich und sorgen Sie während des Osterfeuers dafür, dass diese Wege und Plätze freigehalten werden.

Bestimmen Sie eine geeignete, mindestens volljährige Aufsichtsperson, die während des gesamten Verbrennungsvorgangs anwesend ist und auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften achtet.

Benutzen Sie zum Entzünden des Feuers nur zugelassene Substanzen. Flüchtige oder wassergefährdende Stoffe wie beispielsweise Alkohol, Benzin oder Spiritus sind gefährlich. Verwenden Sie diese keinesfalls zum Entfachen oder Beschleunigen des Feuers.

Halten Sie während des Abbrennvorgangs Löschwasser bereit, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können. Informieren Sie bei grösseren Feuern vorab die Feuerwehr, damit sie die Veranstaltung absichern kann.

Sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Brauchtumsveranstaltungen kommt es meist auch zum Konsum alkoholischer Getränke. Achten Sie darauf, dass angetrunkene Besucher sich dem Feuer nicht zu sehr nähern. Verweisen Sie stark alkoholisierte Gäste zur Sicherheit aller des Platzes.

Stellen Sie nach Abbrennen des Feuers sicher, dass es vollständig niedergebrannt ist und durch Wind nicht wieder entfacht werden kann. Stellen Sie notfalls Feuerwachen auf, bis die Gefahr einer erneuten Entfachung ausgeschlossen werden kann.

Luftreinhaltung trotz Osterfeuer

Unterschätzen Sie nicht die gesundheitsschädigende Feinstaubentwicklung, die durch übermässigen Rauch bei unsachgemässer Verbrennung von Forstabfällen und Baumschnitt entstehen kann. Nach einer Untersuchung des Schweizer Bundesamtes für Energie und des Bundesamtes für Umwelt kann die unvollständige Verbrennung feuchter biogener Stoffe eine zehnfach höhere Belastung erzeugen als Dieselruß. Achten Sie aus diesem Grund auch auf die Luftreinhaltung.

Verwenden Sie keine Abfälle oder feuchtes Material für das Osterfeuer. Schichten Sie trockenes Holz locker auf. Sie sichern damit eine ausreichende Sauerstoffzufuhr. Das Holz brennt schadstoffarm ab. Ausserdem vermeiden Sie durch frisches Aufschichten, dass Tiere im Stapel Unterschlupf suchen und während des Osterfeuers verbrennen. Zünden Sie das Feuer von oben an, damit die Flammen den aufsteigenden Rauch verzehren.

Brauchtum leben und Umwelt und Gesundheit schonen

Das Osterfeuer ist nur eines von vielen, oft auch seltsamen Ritualen rund um das Osterfest in verschiedenen Ländern. Doch ebenso wie das Abfeuern von Feuerwerk zum neuen Jahr oder an speziellen Feiertagen, wie dem Schweizer Nationalfeiertag am 1. August, birgt es viele Gefahren. Wir möchten, dass Sie Ihr Osterfest ohne Reue geniessen. Deswegen bitten wir Sie, die Vorsichtsmassnahmen zum Brandschutz und der Luftreinhaltung ernst zu nehmen und zu beachten.

Wir wünschen Ihnen frohe Osterfeiertage und ein beeindruckendes Osterfeuer.

Quellen:

https://openairbar.ch/vorsicht-im-umgang-mit-feuerwerkskoerpern/

https://events24.ch/2014/03/19/rituale-rund-ums-osterfest/

Titelbild: LianeM – shutterstock.com