Niederösterreich

Gravierende Mängel an bulgarischem Personentransporter

Gravierende Mängel an bulgarischem Personentransporter August 26, 2019

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!

Verkehrswesen
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Am 26. August 2019, um 08:30 Uhr führten Bedienstete der Autobahnpolizeiinspektion Alland eine gemeinsame Schwerpunktkontrolle mit der Operativen Zollaufsicht auf der A 21 (Wiener Außenringautobahn) durch. Im Zuge dieser Kontrollen wurden die Beamten der Zollaufsicht auf der A21, Richtungsfahrbahn Linz, auf einen bulgarischen Personentransporter aufmerksam. Aufgrund des offensichtlichen desolaten Zustandes des Fahrzeuges wurden die Polizisten der Autobahnpolizeiinspektion Alland zur Anhaltung und Kontrolle hinzugezogen, welche auf dem Gelände der ASFINAG Alland durchgeführt wurde. Im Zuge der durchgeführten Lenker- und Fahrzeugkontrolle wurden die Beamten auf insgesamt 43 Mängel aufmerksam. Darunter zwei Anzeige nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (weder Konzession vorhanden noch entsprach das Fahrzeug den Verwendungsbestimmungen) und 41 nach dem Kraftfahrgesetz. Die Beanstandungen des Kraftfahrgesetzes erstreckten sich von dem Nichtmitführen der Ausrüstungsgegenstände bis teils gravierenden technischen Mängeln, zwölf Mal mit Gefahr in Verzug. Diese reichten von der Beförderung von zu vielen Personen, zwölf anstelle von neun (darunter ein Kleinkind im Alter von 4 Monaten ohne geeigneter Kinderrückhalteeinrichtung), einer nicht befestigen Sitzbank ohne Sicherheitsgurte, einem verzogenen und aufgerissenen Querrahmen, vier defekten Reifen mit erheblichen Rissen und Beulenbildung bis hin zu einem abgerissenen nicht funktionierenden Bremskraftregler.

Dem Lenker wurde die Weiterfahrt untersagt und die Dokumente als auch die Kennzeichen vorläufig abgenommen. Die Übertretungen werden der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft Baden angezeigt. Die Sicherheitsleistungen (vier) für die gesamten Beanstandungen belaufen sich auf .7050 Euro.

Aufgrund der Dringlichkeit wurde für das im Fahrzeug ungesichert beförderte Kleinkind und dessen Mutter eine sichere Weiterbeförderung an Ort und Stelle im kurzen Wege organisiert.

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