Oberösterreich

Suchgifthandel aus dem Gefängnis organisiert – Sicherstellung von 3 kg Kokain

Suchgifthandel aus dem Gefängnis organisiert – Sicherstellung von 3 kg Kokain November 17, 2025

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Allgemeines

Landeskriminalamt OÖ

Ein 37-jähriger Bosnier wurde im März 2024 rechtskräftig zu einer 9,5-jährigen Freiheitsstrafe wegen Suchtgifthandels verurteilt und verbüßt diese derzeit in der Justizanstalt.

Unbeeindruckt von dieser erheblichen Haftstrafe organisierte dieser aus dem Gefängnis heraus erneut einen Suchtgifthandel und bildete hierfür eine kriminelle Vereinigung, welche sich vordergründig aus weiteren Gefängnisinsassen mit Freigänger-Status zusammensetzte.

Die umfangreichen Ermittlungen wurden vom Landeskriminalamt OÖ, Ermittlungsbereich Suchtmittelkriminalität, in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt geführt. Dadurch konnte am 4. August 2025 im Bezirk Hallein ein weiteres Mitglied der kriminellen Vereinigung, ein 35-jähriger Bosnier, bei der Übergabe von drei Kilogramm Kokain auf frischer Tat betreten und festgenommen werden. Der 35-jährige Bosnier war zu diesem Zeitpunkt Insasse einer Justizanstalt mit Freigänger-Status.

Im unmittelbaren Anschluss erfolgten die Vollziehungen von mehreren gerichtlich bewilligten Durchsuchungsanordnungen, hierunter auch Zellen von zwei Justizanstalten.

Zudem erfolgte auch die Durchsuchung des Suchtgift- bzw. Bargeld-Bunkers der kriminellen Vereinigung in Hallein, wobei neben einschlägigem Beweismaterial auch Bargeld sichergestellt wurde. Der Bewohner der Bunker-Wohnung, ein 26-jähriger Bosnier, befand sich am Zugriffstag im Ausland. Dieser wurde nach seiner Rückkehr am 11. August 2025 aufgrund gerichtlich bewilligter Anordnung der Staatsanwaltschaft Ried/Innkreis festgenommen. Der 26-Jährige war erst im April 2025 aus einer Strafhaft entlassen worden.

Der in der Justizanstalt befindliche 37-Jährige soll die Übergabe der drei Kilogramm Kokain im Hintergrund organisiert und zudem auch den Schmuggel des Suchtgiftes aus dem Ausland nach Österreich in Auftrag gegeben haben. Hierzu bediente sich dieser seiner Kontakte zu Bezugsquellen, welche der organisierten Kriminalität des Balkans zuzuordnen sind.

Durch die Ermittlungsmaßnahmen konnte festgestellt werden, dass der kriminellen Vereinigung zumindest zwei weitere Männer einer Justizanstalt mit Freigänger-Status bzw. Fußfessel zuordenbar sind und diese offensichtlich als Subverteiler fungierten.

Zudem wurden bei der Ex-Gattin des 37-Jährigen verdächtigte Geldbewegungen auf deren Bankkonten festgestellt, wodurch auch sie der kriminellen Vereinigung zuzuordnen ist. In diesem Zusammenhang werden Erhebungen wegen Geldwäsche geführt.

Es ist davon auszugehen, dass der 37-Jährige diesen Suchtgifthandel bereits seit Sommer 2024 betrieb, also lediglich kurze Zeit nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im März 2024.

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