Oberösterreich

Tierquälerei an Hundewelpen aufgeflogen

Tierquälerei an Hundewelpen aufgeflogen Mai 21, 2025

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!

Allgemeines

Bezirk Steyr-Land

Am 17. Mai 2025 wurde durch einen 37-Jährigen aus dem Bezirk Steyr-Land bei der Polizei der Diebstahl seiner zwei Hundewelpen zur Anzeige gebracht. Bei den durchgeführten Erhebungen am 18. Mai 2025 zum Diebstahl der Hundewelpen konnte über verschiedene Tierschutzorganisationen in Erfahrung gebracht werden, dass beide Hundewelpen bereits am 15. Mai 2025 auf der Straße laufend aufgefunden wurden.

Die Finderin wurde in weiterer Folge eruiert und Kontakt aufgenommen. Bei der Finderin befanden sich beide Hundewelpen in der Obhut. Durch die Finderin wurden diverse Organisationen wie das Tierheim Steyr, diverse Tierschutzorganisationen, eine Tierarztpraxis etc., über den Fund in Kenntnis gesetzt und es wurde vereinbart, dass die Welpen bis zum Ausfindigmachen des Besitzers in der Obhut der Finderin, verbleiben. Die Frau gab weiters an, dass sich die Hundewelpen in einem erbärmlichen Zustand befanden. Sie waren verdreckt, mit Kot verschmiert, ausgehungert und ein Welpe hatte eine kupierte Rute. Demnach hat sie die Versorgung der Welpen unverzüglich veranlasst.

In weiterer Folge wurde an der Adresse des vermeintlichen 37-jährigen Tierbesitzers Nachschau gehalten. Dort wohnten mehrere Personen, die Polizisten konnten umherlaufende Ratten wahrnehmen und ua. abgelagerten Müll und Hausrat. Bei der Kontrolle der Ausreise-Dokumente der Hundewelpen konnten mehrere Unstimmigkeiten wahrgenommen werden. Nach Rücksprache mit der Veterinär Universität Rumänien bestätigte sich die Vermutung, dass es sich hierbei um gefälschte Dokumente handelt. Nachdem der Beschuldigte weiters auch keine Ausreisedokumente für seine Hunde vorweisen konnte, wurde Anzeige gem. § 70 Tiergesundheitsgesetz erstattet.

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