Salzburg

Verkehrskontrollen im Bundesland Salzburg

Verkehrskontrollen im Bundesland Salzburg Oktober 19, 2025

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Allgemeines

Presseaussendung der Polizei Salzburg

Am 18. Oktober führten Polizeistreifen im gesamten Bundesland Verkehrskontrollen durch. In der Stadt Salzburg hielten Polizisten am Vormittag eine 27-jährige Pkw Lenkerin an, bei der Symptome einer Suchtmittelbeeinträchtigung festgestellt wurden. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest verlief positiv auf THC. Die Beamten untersagen die Weiterfahrt und nahmen den Führerschein vorläufig ab.

Am Nachmittag wurde ein 45-jähriger Pkw-Lenker im Bereich Minnesheimstraße angehalten. Nach positivem THC-Test und ärztlicher Untersuchung bestätigte sich seine Fahrtauglichkeit durch Suchtmittel. Auch ihm wurde der Führerschein vorläufig abgenommen.

Auf der Innsbrucker Bundesstraße stoppten Polizisten einen 18-jährigen Mopedlenker. Eine Messung am Rollenprüfstand ergab eine Höchstgeschwindigkeit von 81 km/h. Die Beamten nahmen Kennzeichen und Zulassungsschein ab.

Im Zuge der Kontrolle eines 16-Jährigen in Thalgau, stellten die Beamten zahlreiche technische Veränderungen an seinem Moped fest, darunter eine veränderte Auspuffanlage, abgeändertes Ritzel, entfernte Blinker sowie weitere Umbauten. Eine anschließende Überprüfung am Rollenprüfstand ergab eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h. Die Kennzeichentafel und der Zulassungsschein wurden auch ihm vorläufig abgenommen. Der Lenker wird der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung angezeigt.

In Straßwalchen wurde ein weiteres Moped einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Polizisten gefährliche technische Mängel, wie stark abgefahrene Reifen, fehlendes Bremslicht sowie eine defekte Schlussleuchte festgestellt. Auch hier setzten die Beamten entsprechende Maßnahmen und der 16-jährige Lenker wird angezeigt.

In der Nacht zum 19. Oktober kam es zu einem Einsatz im Pinzgau. Ein 17-Jähriger hatte sich ohne Wissen des Zulassungsbesitzers den Ersatzschlüssel eines Fahrzeuges angeeignet und dieses unbefugt in Gebrauch genommen. Der Lenker konnte kurz darauf aus dem Verkehr gezogen werden und zeigte sich bei der Einvernahme geständig. Gegen ihn wird wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges sowie wegen Lenken ohne Lenkberechtigung Anzeige erstattet.

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