Salzburg

Verkehrsübertretungen

Verkehrsübertretungen Januar 8, 2021

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!

Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg

Am Nachmittag des 7. Jänner 2021 überholte ein PKW mit deutschem Kennzeichen, auf der Tauernautobahn (A10) im Bereich des Tauerntunnels in Fahrtrichtung Salzburg, eine Verkehrsstreife der Landesverkehrsabteilung Salzburg. Der PKW fuhr im Bereich der dort erlaubten 100 km/h mit einer Geschwindigkeit von 125 km/h. Nach Anhaltung im Bereich Tauernalm und Kontrolle des 33-jährigen Kroaten stellten die Polizisten fest, dass dessen Führerschein seit Juni 2020 keine Gültigkeit mehr hatte. Die Polizisten untersagten dem Kroaten die Weiterfahrt und erledigten im Nahbereich des Anhalteortes gerade ergänzende Formalitäten, als sie den 33-Jährigen mit seinem PKW wieder auf die Autobahn in Richtung Salzburg auffahren sahen. Nach kurzer Verfolgung holten sie das Fahrzeug wieder ein und hielten es im Gemeindegebiet von Eben erneut an. Das Fahrzeug wurde abgestellt und der Kroate über die ergänzende Anzeigeerstattung informiert. Zudem nahmen die Polizisten dem Mann die Fahrzeugschlüssel ab. Diese hinterlegten sie auf der Polizeiinspektion Eben. Gegen Abend erschien der Kroate mit einem Bekannten, der eine gültige Lenkberechtigung vorweisen konnte, auf der Polizeiinspektion. Diesem händigten die Polizisten den Fahrzeugschlüssel aus.

Eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung stellte am 7. Jänner 2021 in der Stadt Salzburg zwei erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen fest. Am Vormittag fuhr ein 21-jähriger Tennengauer mit seinem Transporter in der Alpenstraße, bei erlaubten 70 km/h, mit einer Geschwindigkeit von 124 km/h stadtauswärts. Zur Mittagszeit fuhr ein 44-jähriger Flachgauer in der Alpenstraße stadteinwärts, im Bereich der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, mit einer Geschwindigkeit von 107 km/h Beide Fahrzeuglenker werden bei der zuständigen Verwaltungsbehörde angezeigt und müssen mit einem Führerscheinentzug rechnen.

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