Tirol

Betriebsschließung nach dem Glücksspielgesetz in Innsbruck

Betriebsschließung nach dem Glücksspielgesetz in Innsbruck Juli 6, 2018

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Innsbruck Stadt
Presseaussendung der Polizei Tirol

Am 3. Juli 2018 wurden unter Leitung des Strafamtes des Landespolizeidirektion Tirol gemeinsam mit Vertretern des Landeskriminalamtes, der Polizeiinspektion Saggen sowie der Finanzpolizei und des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel eine Kontrolle n. d. Glücksspielgesetz durchgeführt. Aufgrund wiederholter anonymer Hinweise fokussierte sich die Überprüfung auf Räumlichkeiten in einem Bürogebäude am Bozner Platz. Nachdem die Ermittler Zugang zu den verdächtigen Räumlichkeiten erlangt hatten, wurde tatsächlich illegales Glücksspiel in Form von mehr als 10 spielbereiten Glücksspielautomaten festgestellt. Angetroffen wurde eine Frau, die unglaubwürdig angab, die Räumlichkeiten lediglich zu putzen.

Die Geräte wurden seitens der Finanzpolizei bespielt und als Glücksspielautomaten erkannt. Die Beschlagnahme der Geräte und des vorgefundenen Bargeldes im niederen 4-stelligen Bereich wurde seitens der Landespolizeidirektion verfügt. Die Räumlichkeiten wurden behördlich geschlossen, der Schließzylinder getauscht und die Zugangstüren versiegelt.

Der verstärkte Kontrolldruck in Innsbruck verdrängte die Spielbetriebe in den privaten Bereich, sodass Wohnungen oder Bürogebäude gerne als Spielörtlichkeiten verwendet werden.

Rückfragen für Presse: LPD Tirol – Strafamt, Mag. Anton Hörhager
Tel.: +43(0)59133/70-6101 – ab 08.00 Uhr

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