Tirol

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr Januar 9, 2025

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Innsbruck Stadt

Presseaussendung der Polizei Tirol

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Am 09.01.2024 gegen 07:45 Uhr fuhr ein 65-jähriger Österreicher mit seinem Firmenfahrzeug mit geringer Geschwindigkeit die Igler Straße in Fahrtrichtung Süden. Er sah er am Gehsteig ein Kleinkind, welcher mit einem Tretroller ebenfalls in Fahrtrichtung Süden unterwegs war. Er war gerade im Begriff, einen Schutzweg zu passieren, als er nach seinen Aussagen, ein dumpfes Geräusch hinten rechts wahrnahm. Er blieb auch nicht vor dem Schutzweg stehen, da das Kind keine Anstalten machte, diesen zu benützen. Im Seitenspiegel sah den 8-jährigen Österreicher, auf der Fahrbahn knien. Er bleib umgehend mit seinem Fahrzeug stehen und begab sich zu dem Buben, welcher inzwischen schon wieder aufgestanden war. Der Lenker verständigte die Polizei und anschließend den die Rettung.

Eine Zeugin gab an, dass der Bub, ohne zu schauen über den Zebrastreifen fahren wollte.

Ein durchgeführter Alkomattest mit dem Fahrzeuglenker verlief negativ.

Der 8-Jährige fuhr mit seinen Eltern in weiterer Folge mit der Rettung in die Klinik Innsbruck. Er zog sich leichte Verletzungen unbestimmten Grades zu.

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