Tirol

Sicher unterwegs im Osterverkehr

Sicher unterwegs im Osterverkehr März 31, 2021

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Tirol
Presseaussendung der Polizei Tirol

Ausflugs- und Individualverkehr:
Obwohl der grenzüberschreitende Reise- und Ausflugsverkehr aufgrund der COVID-Maßnahmen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich ist – neben den Einreisebeschränkungen gilt für Nordtirol und innerhalb Tirols zusätzlich für die Bezirke Schwaz und Kufstein eine Ausreisetestpflicht -, muss am bevorstehenden verlängerten Osterwochenende auf vielen Tiroler Straßen mit einem stärkeren Verkehrsaufkommen gerechnet werden. Bei entsprechender Witterung wird sich der Ausflugsverkehr vor allem auf folgenden Straßenzügen bemerkbar machen:

– Fernpass- und Reschenstraße
– Zillertal- und Achenseestraße
– Tiroler Straße und Seefelder Straße
– Loferer Straße und Eibergstraße

Sollte es irgendwo zu Behinderungen kommen, wird die Tiroler Polizei darüber umgehend informieren.

Überwachungsmaßnahmen durch die Verkehrspolizei:
Die Tiroler Polizei wird zu Ostern einen verstärkten Überwachungsdienst vorsehen, zumal bei entsprechend schöner Witterung neben vermehrtem Pkw-Verkehr vor allem mit Motorradausflugsverkehr zu rechnen ist. Viele Lenker von einspurigen Fahrzeugen (Motorräder, Mopeds und Fahrräder) werden ihre ersten Ausfahrten unternehmen.

Da einspurige KFZ besonders häufig in Unfälle verwickelt sind (schwere Unfallfolgen!), wird die Polizei dieser Gruppe ein erhöhtes Augenmerk widmen. In der Osterwoche, im Besonderen von Karfreitag bis Ostermontag wird es seitens der Tiroler Polizei zu einer entsprechenden Überwachung des Individual- und Ausflugsverkehrs kommen.

? Ziel der Überwachung ist es, durch präventive und repressive Maßnahmen das Unfallgeschehen möglichst gering zu halten.

Der Einsatz der Polizei konzentriert sich vor allem auf sensible Strecken und Zeiten, zu denen sich erfahrungsgemäß besonders viele Verkehrsunfälle ereignen (zwischen 13.00 und 19.00 Uhr). Berücksichtigt werden dabei vorzugsweise die Hauptunfallursachen:

– Geschwindigkeit
– Sicherheitsabstand
– Alkohol

Die Streifen der Landesverkehrsabteilung, der Bezirkspolizeikommanden, des Stadtpolizeikommandos und der Polizeiinspektionen werden die zur Verfügung stehenden technischen Einsatzmittel wie Radar, Laser, Abstandsmess- und Lärmmessgeräte sowie Zivilstreifenfahrzeuge zum Einsatz bringen.

Mehr Sicherheit für Autofahrer und Biker
Gegenseitige Rücksichtnahme von Autofahrern und Bikern sind zur Verminderung von gefährlichen Situationen und Unfällen unverzichtbar. Oft reichen schon geringe Verhaltensänderungen und die Bewusstmachung der eigenen und anderen Seite aus, um zu mehr Sicherheit auf den Straßen zu führen.

Hier einige wichtige Tipps für Motorradfahrer und Autofahrer
Worauf sollte der Motorradfahrer achten:
• Ausfahrt nur in Top-Ausrüstung antreten (Bekleidung, Helm, Regen- oder Kälteschutz…)
• Vor Fahrtantritt unbedingt den technischen Zustand des Fahrzeuges überprüfen
• Vorausschauendes, konzentriertes Fahren vermindert Risikosituationen
• Ausreichender Abstand zum Vorausfahrzeug, um Auffahrunfälle zu vermeiden
• Pause einlegen und immer defensiv fahren
• Verzicht auf Alkohol und Drogen bei jeder Fahrt!

Worauf sollte der Autofahrer achten:
• Der Motorradfahrer wird sehr leicht durch die schmale Silhouette beim Einbiegen übersehen und seine Geschwindigkeit wird häufig unterschätzt.
• Ein Motorradfahrer muss oft unvermittelt reagieren, um Hindernissen (zB Ölfleck auf der Fahrbahn) ausweichen zu können. Daher ist der Sicherheitsabstand des nachfolgenden Autofahrers besonders wichtig.
• Ausreichender Seitenabstand beim Überholen (mindestens eineinhalb Meter) bringt beiden Verkehrsteilnehmern mehr Sicherheit.

Appell der Tiroler Polizei
Oberst Markus Widmann: „Damit jeder Verkehrsteilnehmer sicher und gesund sein Ziel erreicht, ist ein rücksichtsvolles und verantwortungsbewusstes Miteinander im Straßenverkehr unverzichtbar.

• Beachten Sie geltende Geschwindigkeitslimits und fahren Sie nie über Ihre Verhältnisse.
• Halten Sie einen entsprechenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein.
• Beachten Sie auch den Grundsatz, auf den Konsum von Alkohol möglichst zu verzichten, wenn Sie noch ein Fahrzeug lenken müssen.“

Eine Missachtung der bestehenden Vorschriften führt nicht nur zu hohen Geldstrafen, unter Umständen zu Führerscheinentzug und Begleitmaßnahmen, sondern im Falle eines Verkehrsunfalles vielfach auch zu großem Leid bei den Betroffenen.“

Achtung:
Es wird darauf hingewiesen, dass seit Mittwoch den 31.03.2021 eine Ausreisetestpflicht für ganz Nordtirol gilt. ZUSÄTZLICH ist bei der Ausreise aus den Bezirken Kufstein und Schwaz ein negativer COVID19 Test verpflichtend erforderlich.

Rückfragen für Presse: Obst Markus Widmann bzw. Obst Günter Salzmann – LVA Tirol
Telefon: 059133/70-4444

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