Tirol

Überwachung Fahrradverkehr / Sonderschwerpunkt Stadt Innsbruck – 133 Beanstandungen; 80 Abmahnungen

Überwachung Fahrradverkehr / Sonderschwerpunkt Stadt Innsbruck – 133 Beanstandungen; 80 Abmahnungen Oktober 14, 2020

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!

Innsbruck Stadt
Presseaussendung der Polizei Tirol

Etwa die Hälfte der Fahrradunfälle in Innsbruck ist auf Selbstverschulden der beteiligten Rad-fahrer zurückzuführen, wobei insbesondere das falsche Fahrverhalten (z.B. Vorrangverlet-zungen, Gehsteigfahren, Missachtung von Stopptafeln, Durchfahren von Kreuzungen bei Rotlicht, alkoholisiertes Fahren etc.), aber auch Unachtsamkeit und Ablenkung ursächlich mit diesen Unfällen in Zusammenhang gebracht werden können. Immer wieder kommt es auch zu Beschwerden aus der Bevölkerung über das rechtswidrige und wenig rücksichtsvolle Ver-halten von Radfahrern.
Das Stadtpolizeikommando Innsbruck und die Landesverkehrsabteilung der LPD Tirol nah-men diese Entwicklung zum Anlass, am 13.10.2020 einen Verkehrsüberwachungsschwer-punkt in Bezug auf Radfahrer im Stadtgebiet von Innsbruck durchzuführen, wobei bei diesen Kontrollen ein besonderes Augenmerk auf das Fahrverhalten und begleitend auch auf die Ausrüstung der Fahrräder gelegt wurde.

Im Rahmen der sechsstündigen Kontrolltätigkeit wurden folgende Delikte festgestellt:
• 119 Organstrafverfügungen
• 14 Verwaltungsanzeigen
Gesamt: 133 Übertretungen

Zusätzlich wurden ca. 80 Radfahrer wegen geringfügiger Übertretungen bzw Ausrüstungs-mängel am Fahrrad abgemahnt und auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht.
Die Organstrafverfügungen bzw. Anzeigen ergaben sich zum Großteil aufgrund Nichtbeach-tens der Fahrverbote (Einbahnen), Gehsteigfahren, Durchfahren einer ampelgeregelten Kreuzung bei Rotlicht, freihändig fahren, Telefonieren ohne Benützung einer Freisprechein-richtung, grobe Mängel bei der Ausrüstung des Fahrrades etc.
Lenker von E-Scootern waren nur in einer kleinen Anzahl von diesen Amtshandlungen betrof-fen. Dem Großteil ist bekannt, dass mit Scootern nicht am Gehsteigen gefahren werden darf.

Appell der Polizei
Die Polizei richtet ihren Appell an alle Radfahrer, sich bei ihren Fahrten an die Straßenver-kehrsvorschriften zu halten und insbesondere Rücksicht auf Fußgänger – sie gehören zur Gruppe der schwächeren Verkehrsteilnehmer – zu nehmen. Radfahrer mögen aber auch daran denken, dass das Fahrrad entsprechend ausgerüstet ist und bei Dunkelheit über eine funktionierende Lichtanlage verfügen muss.

Radfahrer sollen
– dem Fußgänger das ungehinderte und ungefährdete Überqueren des Schutzweges ermöglichen, indem sie vor dem Schutzweg anhalten;
– keinesfalls den Gehsteig benützen, weil sie damit Fußgänger gefährden;
– das Tragen eines Radhelmes in Betracht ziehen, weil er im Falle eines Unfalles Verlet-zungen minimieren kann.

Der Appell der Polizei richtet sich aber auch an alle Autofahrer, Lenker von einspuri-gen Kraftfahrzeugen (MR/Moped) und Fußgänger – durch eine verantwortungsvolle und rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr können alle gemeinsam zu mehr Sicherheit beitragen.

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