Tirol

Vergehen nach dem Sprengmittelgesetz in Absam

Vergehen nach dem Sprengmittelgesetz in Absam Mai 10, 2025

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Innsbruck Land

Presseaussendung der Polizei Tirol

Am 08.05.2025, um 17.00 Uhr wurde bei der Polizei in Hall i.T. angezeigt, dass ein 24-jähriger Österreicher am 06.05.2025 gegenüber einer Arbeitskollegin die Aussage tätigte, sich selbst und den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin „in die Luft zu sprengen“. Die Bombe dazu habe er bereits gebaut. Im Zuge dieses Gespräches schilderte der Mann auch Details, wie er die Bombe gebaut hätte.

In weiterer Folge wurden gerichtlich bewilligte Anordnungen zur Durchsuchung zweier Objekte in Absam erwirkt und in Zusammenarbeit mit dem EKO Cobra umgesetzt. Bei diesen Durchsuchungen konnten keine Sprengmittel festgestellt werden. Es wurden jedoch diverse Waffen (CO2-Pistole, Steinschlosspistole, Armbrust, div. Macheten bzw. Messer) aufgefunden und sichergestellt. Gegen den 24-Jährigen wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Bei der Einvernahme gab der Mann zwar grundsätzlich den Gesprächsverlauf mit der Anzeigerin zu, schwächte diesen aber dahingehend ab, dass er ihr lediglich seinen Unmut gegenüber seiner Ex-Freundin sowie deren Lebensgefährten geäußert habe und damals (vor ca. 1 ½ Jahren) den einmaligen Gedanken gehabt hätte, dessen Haus mittels Benzinkanister und Fernzünder anzuzünden. Er habe diesbezüglich aber keine konkreten Vorbereitungshandlungen getroffen bzw. Sprengstoffe beschafft. Der 24-Jährige wird der Staatsanwaltschaft angezeigt.

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