Tirol

Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und Übertretung nach dem Suchtmittelgesetz ua in Ellmau

Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und Übertretung nach dem Suchtmittelgesetz ua in Ellmau Juli 21, 2023

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Kufstein

Presseaussendung der Polizei Tirol

Am 20. Juli 2023 gegen 11:30 Uhr wurde eine Streife der PI Söll zu einem Lebensmittelgeschäft nach Ellmau beordert, da unmittelbar zuvor eine Frau über eine öffentliche Telefonzelle via Notruf um Hilfe ersucht hatte. Dort eingetroffen konnten die Beamten keine Person feststellen. Im Zuge der Erhebungen wurde bekannt, dass es sich dabei um eine Bewohnerin eines angrenzenden Hauses handeln könnte. Als sich die Polizeibeamten in das betreffende Gebäude begaben, konnten sie bereits starken Cannabisgeruch wahrnehmen. Nachdem sich die Beamten bemerkbar machten, kam ein 24-jähriger Österreicher aus seinem Zimmer und versperrte den Polizisten den Weg. Nach erfolgter Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft setzten sie den 24-Jährigen von der durchzuführenden Hausdurchsuchung in Kenntnis, worauf sich dieser vor der Eingangstüre platzierte und die Beamten am Zutritt hinderte. Trotz Aufforderung zur Kooperation verweigerte der Österreicher den Beamten den Zutritt, weshalb er schließlich von der Tür weggezogen werden musste. Im Zuge dessen schubste er einen Polizisten in Richtung Stiegenhaus weg, worauf der 24-Jährige vorläufig festgenommen wurde. Bei der anschließend durchgeführten Hausdurchsuchung unter Einbindung eines Diensthundes konnte am Balkon, versteckt in einem Rucksack, mehr als 140 Gramm Cannabisharz, mehr als 280 Gramm getrocknetes Cannabiskraut und mehr als 90 Gramm getrocknete Cannabispflanzenreste fest- und sichergestellt werden. Weiters wurden ein Schlagring sowie ein Elektroschocker sichergestellt. Der Österreicher wird an die Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Anzeige gebracht. Die Frau, welche ursprünglich via Notruf um Hilfe gerufen hatte, konnte im Zuge der Erhebungen ebenfalls angetroffen, identifiziert und der Sachverhalt entsprechend aufgeklärt werden. Hier waren keine weiteren polizeilichen Maßnahmen erforderlich.

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