Wien

Schwerpunktaktion

Schwerpunktaktion Juli 27, 2018

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Allgemeines
Schwerpunktaktion: Verhalten von Radfahrern

Die Landesverkehrsabteilung der LPD Wien führte gemeinsam mit dem uniformierten Fahrraddienst der Bezirkspolizei am 25.07.2018 erneut eine Schwerpunktaktion zum Verhalten von Radfahrern durch. Besonderes Augenmerk wurde wieder auf folgende Punkte gelegt: Missachten des Rotlichtes der Ampel, Hantieren mit dem Mobiltelefon, Pflichtausstattung des Fahrrades. Neben repressiven Maßnahmen bei festgestellten Verwaltungsübertretungen fand auch eine Vielzahl an klärenden Gesprächen zur Bewusstseinsbildung und Rechtsaufklärung statt. Anzumerken ist ebenfalls, dass bei geringem Verschulden auch die Möglichkeit der Abmahnung herangezogen wurde.

Besonders auffällig: Im Zuge der Verkehrskontrollen fand die Anhaltung eines E-Bikes statt, dessen Motorisierung weit über der für E-Bikes gesetzlich erlaubten Motorstärke lag. Laut Angaben des Lenkers leistet das E-Bike 2000 Watt mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h. Verglichen mit den Herstellerdaten dürften diese Angaben eher am unteren Ende des Leistungsspektrums liegen. Laut Gesetz darf die maximale Antriebsleistung des E-Motors 600 Watt nicht übersteigen und die Bauartgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h sein.

Durch diese Übermotorisierung ist das E-Bike nicht mehr als Fahrrad, sondern bereits als Kraftfahrzeug zu qualifizieren, der Lenker hätte somit alle dafür notwendigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen müssen (Kennzeichentafel, Versicherung, Lenkberechtigung etc.). Entsprechende Anzeigen wurden gelegt, dem Lenker wurde die Weiterfahrt untersagt.

Im Zuge der Aktion wurden folgende Übertretungen geahndet (OM = Organmandat):
Radfahrer
OM Missachten Rotlicht 116
OM Telefonieren 12
OM Befahren Gehsteig 22
OM Fahrradverordnung 35
OM sonstige Verkehr 30
Anzeigen Missachten Rotlicht 8
Anzeigen Telefonieren 4
Anzeigen Fahrradverordnung 3
Anzeigen sonstige Verkehr 2

KFZ-Lenker
OM Telefonieren 7
OM Gurtenpflicht 1
OM sonstige Verkehr 25
Anzeigen Rotlicht 4
Anzeigen sonstige Verkehr 66

Sonstiges
OM Rotlicht Fußgänger 14
Alko-Vortests 62 – keine Maßnahmen erforderlich

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