Allgemeines
E-Scooter-Fahrer verletzt Fußgängerin am Gehsteig
Datum: 14.03.2019
Uhrzeit: 11:40 Uhr
Adresse: 20., Vorgartenstraße
Ein 49-jähriger Mann (polnischer Staatsbürger) fuhr mit seinem E-Scooter vorschriftswidrig auf dem Gehsteig der Vorgartenstraße Richtung Innstraße. Eine
56-jährige Frau kam aus der Eingangstüre ihres Wohnhauses in der Vorgartenstraße und wollte den Gehsteig überqueren, um zu ihrem Auto zu gelangen. In ebendiesem Moment touchierte der 49-jährige E-Scooter-Fahrer die Fußgängerin mit seinem Ellbogen, wodurch beide zu Sturz kamen. Beide Unfallbeteiligten klagten über Ellbogen-Schmerzen, wurden von der Rettung an der Unfallstelle verarztet, mussten jedoch nicht stationär aufgenommen werden. Der Fahrer des E-Scooters wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für E-Scooter im Straßenverkehr dieselben rechtlichen Bestimmungen gelten, wie für Fahrräder. Das Befahren von Gehsteigen ist verboten und stellt eine Verwaltungsübertretung dar.