Salzburg

Mehrere Verkehrsübertretungen mit Sattel-KFZ

Mehrere Verkehrsübertretungen mit Sattel-KFZ Februar 4, 2022

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!

Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg

Am späten Nachmittag des 03. Februar 2022 wurde durch eine Streife der Landesverkehrsabteilung auf der A 10, bei Puch Urstein ein Sattel-KFZ angehalten, da der Lenker zuvor bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h nur einen Sicherheitsabstand von ca. 10 Metern zu dem vor ihm fahrenden LKW einhielt, obwohl Schwerfahrzeuge einen Abstand von mind. 50 Metern einhalten müssen.
Bei der Kontrolle des 55-jährigen bosnischen Lenkers wurde festgestellt, dass dieser keinen gültigen Führerschein der Klasse C+E besaß, da diese Lenkberechtigung am 19.10.2021 abgelaufen war. Seit diesem Datum lenkte er aber ohne Lenkberechtigung Schwerfahrzeuge durch ganz Europa und legte in dieser Zeit eine Wegstrecke von mindestens 42.600 km zurück. Zudem waren am LKW Reifen angebracht, welche eine andere Größe hatten, als jenen Reifen welche zum Zeitpunkt der Kalibrierung des Kontrollgerätes am Sattelzugfahrzeug angebracht waren. Als Folge der falschen Reifengröße wird am Tachometer eine geringere Geschwindigkeit angezeigt, als tatsächlich gefahren wird. Diese falsche, zu geringe Geschwindigkeit wird aber auch im digitalen Kontrollgerät (Tachograf) gespeichert. Das kann bei der Auswertung etwa nach Verkehrsunfällen gravierende Auswirkungen haben. Außerdem wurden mehrere schwerwiegende Verstöße bezüglich des Nachweis von Ruhezeiten festgestellt.
Dem Lenker wurde daher die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug polizeilich abgestellt. Zur Verhinderung der Weiterfahrt wurde eine technische Sperre angebracht. Ein Ersatzlenker musste vom Unternehmen gestellt und das Kontrollgerät des Sattelzugfahrzeuges neu überprüft werden. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in der Höhe von insgesamt EUR 3.000,- vom Lenker und vom Zulassungsbesitzer eingehoben.

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