Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg
Bei der Befragung der Opfer am 27. April gaben diese an, dass es sich bei dem „kurzen Wortgefecht“ lediglich um die Aufforderung gehandelt hatte, dass der Beschuldigte die Einrichtung verlassen soll. Daraufhin sei der Beschuldigte auf die beiden Betreuer losgegangen.
Zum Motiv gab der Beschuldigte an, dass er einen Groll auf die Einrichtung hege.
Die Staatsanwaltschat hat am 27. April die Überstellung in die Justizanstalt Salzburg verfügt.