Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg
Bei Fahndungskontrollen im Bereich Salzburg Bahnhof führten die Schengenfahnder eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durch. Bei der Kontrolle stellte die Polizei fest, dass sich ein 41-jähriger Serbe am Beifahrersitz rechtswidrig im Bundesgebiet aufhält, da er bereits den visumsfreien Aufenthalt in Österreich überschritten hatte. In weiterer Folge nahmen die Polizisten im Zuge der fremdenpolizeilichen Kontrollen Fingerabdrücke des Serben ab. Auf Grund der Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass drei aufrechte Festnahmeanordnungen bestehen: Darunter ein EU-weiter Haftbefehl wegen schwerer Erpressung und schweren Betrugs, ein Haftbefehl wegen schweren Betrugs und Einbruch sowie ein Haftbefehl wegen Einbruchs.
Erhebungen ergaben, dass sich der Serbe bereits seit 2016 unerkannt in Österreich aufhielt, da er sich in Serbien einen Reisepass mit falschen Vor- und Familiennamen ausstellen ließ. Nur durch die Überprüfung seiner Fingerabdrücke, konnten nun die Festnahmeanordnungen ihm zugerechnet werden. Der Serbe wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft in die Justizanstalt Puch-Urstein gebracht.