Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg
Ein 41-jähriger deutscher Staatsangehöriger steht im Verdacht, in Folge eines Vorfalls im Straßenverkehr (Nichtblinken), versucht zu haben, einen 43-jährigen österreichischen Staatsbürger, durch das Versetzen eines Faust- bzw. Handballenstoßes in den Kopfbereich, diesen am Körper zu verletzen (keine Verletzungsfolge).
In Folge dieses tätlichen Angriffs habe ein weiterer 43-jähriger österreichischer Staatsbürger (Begleiter des 41-jährigen Deutschen) eine widerrechtlich mitgeführte Schusswaffe (CO² Waffe) gezogen und durch diese Handlung den o.a. Beschuldigten in Furcht und Unruhe versetzt.
Durch die einschreitenden Beamten konnte die aufgeheizte Lage beruhigt, der Sachverhalt geklärt und die verwendete Waffe sichergestellt werden.
Die beiden Beschuldigten werden bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt. Gegen den 43-jährigen Österreicher wurde ein Waffenverbot ausgesprochen.