Steiermark

Auf Vögel geschossen: Waffenverbot

Auf Vögel geschossen: Waffenverbot April 19, 2020

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!

Graz
Graz, Bezirk Straßgang. – Zwei Männer im Alter von 28 Jahren stehen im Verdacht, Samstagnachmittag, 18. April 2020, zumindest zwei Vögel mit einem Luftdruckgewehr mutwillig getötet zu haben. Sie werden angezeigt.

Gegen 14.45 Uhr erstattete ein Zeuge bei der Polizei Anzeige, nachdem er Schüsse eines Luftdruckgewehres wahrnahm und in der Folge einen toten Vogel (Star) mit einer augenscheinlichen Schussverletzung auffand. Auch alarmierte Polizisten nahmen vor Ort die beschriebenen Schüsse wahr, welche offensichtlich von der Dachterrasse eines Wohnhauses stammten. Als die Beamten bei der besagten Wohnung Nachschau hielten, öffnete der 28-jähriger Wohnungsinhaber die Tür und bestritt, etwas mit den Schussabgaben zu tun zu haben. Vielmehr zog er den Vorfall ins Lächerliche.

Weitere Ermittlungen erhärteten den Anfangsverdacht, zudem ein zweiter toter Vogel mit Verletzungen vor dem besagten Haus aufgefunden und weitere Zeugenaussagen bekannt wurden. Bei einer neuerlichen Befragung des 28-jährigen Grazers, leugnete dieser jedoch erneut. Auch sein auf Besuch befindlicher Freund (ebenso 28) aus dem Bezirk Graz-Umgebung tat dies. Bei einer in der Folge durchgeführten Hausdurchsuchung, mit Unterstützung von Beamten der Polizeiinspektion Graz-Sonderdienste (Sektor) und einer Polizeidiensthunde-Streife, stellten die Beamten schließlich die missbräuchlich verwendete Schusswaffe sicher. Sie war in der Küche hinter einer Sockelleiste versteckt worden.

Bei der Einvernahme zeigt sich der Besucher aus Graz-Umgebung dann geständig, sich die Schusswaffe von seinem Freund nach ein paar gemeinsamen Bier auf der Terrasse ausgeborgt zu haben. Warum er auf den „Blödsinn“ kam, wisse er selbst nicht. Der Wohnungsinhaber zeigt sich hinsichtlich einer Schussabgabe nicht geständig. Gegen beide Männer wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Sie werden wegen des Verdachts des Verdachts der Tierquälerei angezeigt. Die getöteten Vögel werden veterinärmedizinisch untersucht.

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