Steiermark

Regelung des Parteienverkehrs ab 17.11.2020 /COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

Regelung des Parteienverkehrs ab 17.11.2020 /COVID-19-Notmaßnahmenverordnung November 17, 2020

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!

Graz
Bezugnehmend auf die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (in Kraft ab 17.11.2020, 00.00 Uhr, gültig bis 06.12.2020, 24.00 Uhr) wird darauf hingewiesen, dass der behördliche Parteienverkehr der Landespolizeidirektion nach Möglichkeit überwiegend elektronisch abgewickelt werden soll.

Unaufschiebbare und dringende erforderliche Termine können nur nach vorheriger Terminvereinbarung bzw. Vorladung abgehalten werden.

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