Tirol

17-Jährige Geisterfahrerin auf der S16

17-Jährige Geisterfahrerin auf der S16 Januar 21, 2024

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Tirol

Presseaussendung der Polizei Tirol

Am 20.01.2024 gegen 21:14 Uhr ging über die Verkehrsinformation der Landesverkehrsabteilung die Mitteilung ein, dass ein PKW mit deutschem Kennzeichen von Vorarlberg kommend auf der S16 „Arlberg-Schnellstraße“ in Richtung Tirol unterwegs sei und sehr „wild“ fahren würde.

Der PKW konnte in Folge von einer Streife der Autobahnpolizei Imst im Bereich „Strengener Tunnel“ als „Geisterfahrer“ in Richtung Osten wahrgenommen werden. Die Streife verfolgte das Fahrzeug entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und versuchten die 17-jährige deutsche Lenkerin des Klein-PKW, zwischen dem „Pianner Tunnel“ und dem „Quadratscher Tunnel“ mehrfach anzuhalten. Dabei rammte die Lenkerin das Polizeifahrzeug zweimalig, um sich der Anhaltung zu entziehen.

Die Geisterfahrerin wechselte nach dem „Perjentunnel“ wieder auf die Normalspur (Galerie mit Gegenverkehr) und fuhr in Folge auf der S16 sowie der A12 „Inntal Autobahn“ – wieder auf der richtigen Seite – mit überhöhter Geschwindigkeit und in Schlangenlinien in Richtung Imst. Es wurde durch weitere Polizeistreifen eine Anhaltung im Bereich „Roppener-Tunnel“ (Ostportal) vorbereitet und die Anhaltung des Verkehrs durch „Rotschaltung“ der Ampel vor dem Tunnel veranlasst.

Inzwischen kam eine weitere Streife hinzu und die beiden Autobahnstreifen versuchten erneut, das Fahrzeug anzuhalten. Aufgrund der Rotschaltung des „Roppener-Tunnels“ hatte im Bereich der Ausfahrt Imst inzwischen ein unbeteiligtes Fahrzeug auf der Überholspur angehalten. Somit war die Lenkerin gezwungen ihr Fahrzeug ebenfalls abzubremsen. Letztlich versuchte die Angezeigte noch nach rechts auszuweichen was ihr aber nicht mehr gänzlich gelang. Sie rammte dabei erneute die Polizeistreife, touchierte jedoch auch mit dem vorderen linken Fahrzeugeck das rechte Heck des unbeteiligten angehaltenen Fahrzeuges.

Die Lenkerin hatte keine Lenkberechtigung und wirkte bei der Anhaltung auf die Beamten stark desorientiert bzw. vermittelte einen schwer beeinträchtigten Zustand. Ein durchgeführter Alkotest verlief negativ. Nach der Identitätsklärung wurde die Lenkerin in ärztliche Behandlung verbracht. Der Grund für die offensichtliche Beeinträchtigung ist Gegenstand weiterer Erhebungen. Insgesamt wurden 3 Fahrzeuge (davon 1 Polizeistreife) beschädigt. Durch den Vorfall wurde niemand verletzt.

Nach Abschluss der Erhebungen erfolgt die Anzeige an die zuständigen Behörden, unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Sachbeschädigung, sowie Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Seitens der Staatsanwaltschaft wurden keine weiteren Anträge gestellt.

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