Tirol

6.) Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen in Innsbruck

6.) Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen in Innsbruck Februar 28, 2022

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!

Innsbruck Stadt
Presseaussendung der Polizei Tirol

Die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der LPD Tirol erlässt per 1. März 2022 gem. § 36b SPG die Waffenverbotszonen I und II neu (Folgeverordnungen siehe Anhang).

1. Bogenmeile (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.12.2018 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird
2. Hauptbahnhof – Vorplatz – Südtiroler Platz mit den Seitenstraßen Salurner-Straße bis Adamgasse und Brixner-Straße bis Meinhardstraße sowie Brunecker-Straße bis Museumstraße (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.03.2019 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzliche befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.

Die Waffenverbotszonen (WVZ) geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potentielle Gewalttäter vorzugehen. Bei 26 Schwerpunktaktionen von November 2021 bis Jänner 2022 wurden in der Waffenverbotszone 4 Messer, 3 Softguns, 1 Schlagring, 1 Teleskopschlagstock sichergestellt.

Rückfragen für Presse: Polizeipressestelle
Tel.: 059133 / 70 – 1133

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!