Tirol

Folgeverordnung der Waffenverbotszonen in Innsbruck

Folgeverordnung der Waffenverbotszonen in Innsbruck Mai 31, 2023

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Allgemeines

Presseaussendung der Polizei Tirol

Die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der LPD Tirol erlässt per 1. Juni 2023 gem. § 36b SPG die Waffenverbotszonen I und II neu (Folgeverordnungen siehe https://polizei.gv.at/tirol/lpd/verordnungen/start.aspx).

1. Bogenmeile (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.12.2018 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird

2. Hauptbahnhof – Vorplatz – Südtiroler Platz mit den Seitenstraßen Salurner-Straße bis Adamgasse und Brixner-Straße bis Meinhardstraße sowie Brunecker-Straße bis Museumstraße (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.03.2019 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzliche befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.

Die Waffenverbotszonen (WVZ) geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potentielle Gewalttäter vorzugehen. Bei 11 Schwerpunktaktionen von Februar 2023 bis April 2023 wurden in den beiden Waffenverbotszonen 4 Messer und 1 minderwirksame Schusswaffe sichergestellt.

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