Tirol

Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen in Innsbruck

Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen in Innsbruck November 30, 2019

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!

Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Tirol

Die Landespolizeidirektion Tirol – Sicherheitsverwaltung – erlässt per 1. Dezember 2019 gem. § 36b SPG die Waffenverbotszonen I und II neu (Folgeverordnungen siehe Anhang).

1. Bogenmeile (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.12.2018 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird

2. Hauptbahnhof – Vorplatz – Südtirolerplatz mit den Seitenstraßen Salurner-Straße bis Adamgasse und Brixner-Straße bis Meinhardstraße sowie Brunecker-Straße bis Museumstraße (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.03.2019 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzliche befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.

Die Waffenverbotszonen (WVZ) geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potentielle Gewalttäter vorzugehen.

Sichergestellte Gegenstände WVZ (August bis Oktober):

Waffenverbotszone Ing.-Etzel-Str.: 2 Messer
Waffenverbotszone Bhf: 4 Messer

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!