Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Vorarlberg
Obwohl davon ausgegangen werden kann, dass die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln im Zusammenhang mit den COVID19-Beschränkungen nicht die Ausmaße vergangener Jahre erreicht, weist die Polizei auf die damit verbunden Gefahren und Verbote hin. Es wird in Erinnerung gerufen, das besonders im Nahbereich von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Pyrotechnik verboten ist . Die Polizei wird bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz konsequent einschreiten.
Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern:
• Beachten Sie vor Verwendung der pyrotechnischen Artikel die Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise.
• Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand, sondern aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben ab. Beugen Sie sich niemals über einen Feuerwerkskörper. Halten Sie einen Sicherheitsabstand ein.
• Schließen Sie Fenster und Haustüren – so können fehlgeleitete Feuerwerkskörper keine Brände im Wohnraum verursachen.
• Zünden Sie einen „Versager“ keinesfalls ein zweites Mal an.
• Beachten Sie die Altersbeschränkungen auf der Verpackung – geben Sie keine Feuerwerkskörper an nicht berechtigte Personen weiter.
LPD Vorarlberg, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +43 (0) 59 133 80 1133