Vorarlberg

Widerruf des Geschädigtenaufrufs

Widerruf des Geschädigtenaufrufs Juli 17, 2020

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!

Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Vorarlberg

Die Presseaussendung Nr. 2530 vom 17.07.2020 betreffend „Geschädigtenaufruf nach Fahrraddiebstahl“ wird widerrufen, da sich die rechtmäßige Besitzerin des Fahrrades bei der Polizeiinspektion Bregenz gemeldet hat.
LPD Vorarlberg, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +43 (0) 59 133 80 1133

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