Allgemeines
Stark überhöhte Geschwindigkeit – Führerscheinabnahme bei Kontrolle
Datum: 20.02.2019
Uhrzeit: 23:35 Uhr
Adresse: 03., A23, Höhe St. Marx, Fahrtrichtung Norden
Gestern bemerkten Beamte der Landesverkehrsabteilung im Zuge des Streifendienstes einen PKW, der mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn unterwegs war. Die Messung ergab nach Abzug der Toleranzen 136 km/h, die erlaubte Geschwindigkeit im gefahrenen Bereich beträgt 80 km/h. Da der betroffene Probeführerschein-Besitzer (30) besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zeigte und somit andere gefährdete, wurde ihm bei der darauf folgenden Anhaltung der Führerschein vorläufig abgenommen.