Wien

Neuregelung des Parteienverkehrs

Neuregelung des Parteienverkehrs September 18, 2020

Wir veröffentlichen ausschließlich echte Polizeimeldungen, Fahndungen oder Artikel von unseren Redakteuren die in journalistischer Investigativ-Arbeit entstanden sind. Außerdem veröffentlichen und unterstützen wir KEINE Fake-News! Teilen ist ausdrücklich erwünscht!

Allgemeines
Neuregelung des Parteienverkehrs in den Dienststellen der LPD Wien

Auf Grund der aktuellen Corona-Risikobewertung gelten ab sofort folgende Regelungen für den Parteienverkehr in den Dienststellen der Landespolizeidirektion Wien:

• Der Parteienverkehr soll hauptsächlich über die Nutzung von elektronischen Hilfsmitteln (via Telefon, Videoeinvernahmen etc.) durchgeführt werden.

• Parteien werden gebeten, in dringenden oder unverschiebbaren Fällen telefonisch oder elektronisch, sich bei den Dienststellen voranzumelden.

• Beim Betreten der Dienststellen und in allen Begegnungszonen (Gang/Liftbereiche) gilt eine Mundnasenschutz-Trageverpflichtung.

• Parteien werden um Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände im Zugangs- und Wartebereich sowie bei Amtshandlung gebeten.

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