Allgemeines
Unfall zwischen E-Roller-Lenker und Kind am Gehsteig
Datum: 01.11.2018
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Adresse: 11., Simmeringer Hauptstraße
Gestern befuhr ein 17-Jähriger mit einem E-Roller vorschriftswidrig den Gehsteig der Simmeringer Hauptstraße. Laut Zeugenangaben bediente er sich hierbei einer über-höhten Geschwindigkeit. Es kam in Folge zum Zusammenstoß mit einem 8-jährigen Mädchen, welche in Begleitung ihrer Eltern den Gehsteig verwendete. Das Mädchen erlitt leichte Kopfverletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht.
Hinweis der LPD Wien bzgl. E-Scooter/E-Roller:
Wie vielfach berichtet werden solche E-Scooter (und ähnliche Fahrzeuge mit entsprechender Motorisierung) als Fahrräder eingestuft und unterliegen somit sämtlichen einschlägigen Vorschriften. Dies betrifft alle derzeit in Wien operierenden Verleihfirmen für derartige Geräte.
Straßenverkehrsordnung: Es dürfen nur jene Bereiche der Straße verwendet werden, die für den normalen Fahrradverkehr freigegeben sind. Das Befahren von Schutzwe-gen und Gehsteigen ist verboten. Darüber hinaus gelten die entsprechenden Bestim-mungen bzgl. der Alkoholisierung.
Fahrradverordnung: E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge, die als Fahrrad klassifiziert werden, haben die entsprechende Ausstattung vorzuweisen (Reflektoren, Lichter, etc.)