Wien

Verordnung

Verordnung März 28, 2024

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Allgemeines

Verordnung der Landespolizeidirektion Wien – Waffenverbotszone

Zeit: ab 30.03.2024, 08:00 Uhr

Ort: 10., Bereich Reumannplatz

Sachverhalt: Am 30.03.2024 tritt im Wiener Landesgebiet eine von der Landespolizeidirektion Wien gem. § 36b des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) verordnete Waffenverbotszone in Kraft. Die Zone umfasst den Bereich zwischen dem Platz der Kulturen und dem Reumannplatz.

Auf der Homepage der Landespolizeidirektion Wien, unter der Rubrik „Verordnungen der LPD Wien“, können Sie diese einsehen.

www.polizei.gv.at/wien/start.aspx?nwid=556E434A336E6B4C382B6F3D&ctrl=2B7947437976465443374D3D&nwo=0

Die Verordnung beinhaltet den Schutzzweck, Ausnahmen, Geltungsumfang (örtlich und zeitlich), Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie Strafmaßnahmen bei Übertretungen und einen Lageplan. Die verordnete Waffenverbotszone tritt mit Ablauf des 30.06.2024 außer Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt sie von Montag bis Sonntag, von 00:00 bis 24:00 Uhr.

Es sind in einer Waffenverbotszone nicht nur Waffen, sondern auch gefährliche Gegenstände verboten – und zwar jene gefährlichen Gegenstände, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben. Diese Formulierung bedeutet kein absolutes Verbot des Betretens einer Waffenverbotszone mit gefährlichen Gegenständen – der Träger eines solchen Gegenstandes muss aber einen nachvollziehbaren und gesetzeskonformen Grund für das Mitführen vorbringen können (z.B. unmittelbare Berufsausübung).

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