Allgemeines
Widerruf der Lichtbildveröffentlichung nach Verdacht der Kindesentziehung
Vorfallszeit: 26.03.2024
Vorfallsort: Serbien
Sachverhalt: Wie berichtet, meldete ein in Wien lebender serbischer Staatsangehöriger gegenüber serbischen Behörden, dass er bei der Straßenbahnhaltestelle „Schottenring“ auf ein Kleinkind in Begleitung von zwei erwachsenen Frauen aufmerksam wurde. Da er eine Ähnlichkeit zwischen dem Mädchen und einem in Serbien vermissten fast zweijährigen Kind feststellte, fertigte er ein Video von den drei Personen an und teilte es mit serbischen Behörden.
Da die Angehörigen nach Sichtung des Bildmaterials angaben, dass es sich hier mit großer Wahrscheinlichkeit um das abgängige Mädchen handelt, wurden über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien Lichtbilder am 03.04.2024 durch die Landespolizeidirektion Wien veröffentlicht.
Mittlerweile konnte die Identität der Personen auf den Bildern geklärt und Kontakt mit diesen aufgenommen werden.
Aufgrund der Ermittlungen und den damit einhergehenden festgestellten Tatsachen kann ein Zusammenhang der auf den veröffentlichten Lichtbildern ersichtlichen Personen mit dem abgängigen Kleinkind eindeutig und ohne jeden Zweifel ausgeschlossen werden.
Das Landeskriminalamt Wien ermittelt weiter wegen des Verdachts der Kindesentziehung.